Hausordnung des WHG
In Ergänzung zum Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und zur Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) wird auf folgende Regelungen hingewiesen:
- Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet. Die Schüler gehen ab 7.50 Uhr zu den Unterrichtsräumen. In der Zeit von 7.00 Uhr bis 7.50 Uhr stehen den Schülern der Schulhof und die Pausenhalle für den Aufenthalt zur Verfügung. Eine Beaufsichtigung erfolgt ab 7.30 Uhr. Schüler, deren Unterricht nicht mit der ersten Stunde beginnt, halten sich bis zum Beginn ihres Unterrichts in der Pausenhalle auf.
- Soweit einzelne Schüler von der Teilnahme an bestimmten Unterrichtsstunden befreit sind, halten sie sich in dieser Zeit in der Pausenhalle oder in der Mensa auf.
- Während der Pausen stehen den Schülern der Schulhof, die Pausenhalle, die Mensa sowie das von der Aufsicht freigegebene Sportgelände für den Aufenthalt zur Verfügung.
- In den Pausen wie auch während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgeländes ohne Genehmigung des Direktorats aus haftungsrechtlichen Gründen grundsätzlich verboten (bei einem Unfall besteht kein Schutz durch die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung). In der Mittagspause dürfen alle, in der unterrichtsfreien Zeit nur Schüler der Q11 und Q12 den Schulbereich ohne Abmeldung verlassen. Dies gilt nicht für die Schüler der offenen Ganztagsschule.
- Das unbefugte Betreten des Bereichs der Zufahrt zur Tiefgarage ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
- Erfahrungsgemäß besteht im Schulbereich erhöhte Unfallgefahr. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind daher notwendig. Daraus folgt insbesondere:
a) Sitzen oder Stehen auf Fensterbrettern ist nicht gestattet.
b) Werfen und Schießen mit Gegenständen aller Art ist verboten.
c) Abfälle gehören in die dafür abgestellten Behälter.
d) Raufen und Rennen ist zu unterlassen.
e) Fahrräder, Mofas, Mopeds sowie Motorroller dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen innerhalb des Schulgeländes abgestellt werden.
f) Fahrräder, Mofas, Mopeds sowie Motorroller sind im Schulhof zu schieben (Mofas und Mopeds mit abgestelltem Motor).
g) Das Fahren mit Rollerblades, Rollern u.ä. im Schulgelände ist strikt untersagt. Während der Unterrichtszeit ist im Schulhaus und auf dem übrigen Schulgelände Ruhe zu bewahren, damit der Unterricht nicht gestört wird.
h) Getränke sollten in allen Unterrichtsräumen sorgsam verwahrt werden. (Sonderregelungen in Fachräumen beachten!) - Nur nach Genehmigung durch die Schulleitung dürfen Plakate ausgehängt und Flyer verteilt werden.
- Die eingeschränkte Nutzung elektronischer Geräte richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 56(5) BayEUG und §23(2) BaySchO. Demnach sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Nach Art 56 Abs. 5 Satz 3 BayEUG kann bei Zuwiderhandlung ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. SchülerInnen können im Regelfall ihr konfisziertes Handy (ohne Unterschrift der Eltern) von Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 16.15 Uhr und am Freitag von 14.00 bis 14.15 Uhr im Sekretariat abholen.
Ein eingeschaltetes Handy in Prüfungssituationen erfüllt den Tatbestand des Unterschleifs. Digitale Brillen, I-Watches und ähnliche Geräte sind in Prüfungssituationen abzugeben, andernfalls ist auch hier der Tatbestand des Unterschleifs gegeben. - Durch das Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. Dies gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas.
- Skateboards und vergleichbare Fortbewegungsmittel müssen außerhalb des Schulgebäudes abgestellt werden.
Diese Hausordnung entstand unter Mitwirkung der Schülervertretung, der Personalvertretung und des Schulforums.
Verantwortlich für den Inhalt: Schulleitung | Aktualisiert: 10.09.2019