Möglichkeiten zum Auslandsaufenthalt: Die Welt entdecken!

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Wie können unsere Schülerinnen und Schüler eine Schule im Ausland besuchen?

Neben den Austauschprogrammen mit England, Frankreich und Spanien besteht zudem die Möglichkeit, einen individuellen Auslandsaufenthalt während der Schulzeit zu organisieren. Grundsätzlich gilt, dass die Qualifikationsphase vollständig an einem bayerischen Gymnasium durchlaufen werden muss. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts (3 bis max. 12 Monate) wird eine Beurlaubung beantragt.

Damit diese genehmigt werden kann, gelten einige Voraussetzungen:

  • Im besuchten Gastland wird eine am Gymnasium unterrichtete Sprache
  • Der Besuch erfolgt an einer mit einem Gymnasium vergleichbaren Schule (allgemeinbildende Schule).
  • Die bisherigen schulischen Leistungen am Gymnasium sind solide gut, sodass ein erfolgreicher Besuch der nächsten Jahrgangsstufe (v.a. der Q-Stufe) erwartet werden kann.

Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich spätestens 6 Monate vor dem geplanten Aufenthalt an die Schulleitung zu stellen. Dabei sind wichtig:

  • Anschrift/ Kontaktmöglichkeiten der Gastschule
  • Aufnahmebestätigung der Gastschule bzw. der Vermittlungsorganisation
  • Aufenthaltsbeginn und geplante Rückkehr
  • Jahrgangsstufe, in der Schullaufbahn am WHG fortgesetzt werden soll
  • Antrag auf Vorrücken auf Probe
  • Informationsgespräch mit Beratungslehrkraft

Das entsprechende Formular ist hier zu finden. Dieses enthält außerdem relevante rechtliche Grundlagen für einen Schulaufenthalt im Ausland.

Ein Auslandsaufenthalt findet in der Regel in der 11. Jahrgangsstufe (G9) statt. Für Schülerinnen und Schüler der 11. Klasse besteht zudem das Angebot der „Individuellen Lernzeitverkürzung“ (ILV), um sich frühzeitig auf den Wiedereinstieg in die gymnasiale Schullaufbahn vorzubereiten.

Für die Wiedereingliederung besteht die Möglichkeit, keine Zeit während der Schullaufbahn zu verlieren und ggf. auf Probe vorzurücken:

  • Auslandsaufenthalt 1. Halbjahr 11. Klasse (G9): Regulärer Besuch der 11. Klasse im 2. Halbjahr am WHG
  • Auslandsaufenthalt komplette 11. Klasse: Vorrücken auf Probe in nächste Jahrgangsstufe (Regelungen dazu in Gymnasialschulordnung § 6 (5))
  • Auslandsaufenthalt 2. Halbjahr 11. Klasse: Vorrücken auf Probe in nächste Jahrgangsstufe (Regelungen dazu in Gymnasialschulordnung § 6 (5))

Das Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland wird auch in § 35 der Gymnasialschulordnung geregelt: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-35 .

Für den Fall, dass die durch den Auslandsaufenthalt entstandenen Lücken als zu groß und ein Vorrücken auf Probe in die Q-Phase damit zu riskant eingestuft werden, ist es theoretisch möglich, nach der Rückkehr aus dem Ausland freiwillig zurückzutreten und die 11. Jahrgangsstufe im darauffolgenden Schuljahr vollständig in Bayern zu absolvieren. Bei einem geplanten Aufenthalt in einer anderen Jahrgangsstufe ist ein Termin bei der Auslandsberatung (Fr. Diermeier) zu vereinbaren. Sollte der Auslandsaufenthalt in der Jahrgangsstufe vor der Q-Phase stattfinden, gilt die Empfehlung, mit den zuständigen OSK (Fr. Burger/ Fr. Schmid) Kontakt zu halten.

Nach der Rückkehr ist der Schulleitung umgehend eine Bestätigung über den durchgängigen Schulbesuch im Ausland und über die dort erbrachten Leistungen vorzulegen. An dieser Stelle soll auch darauf hingewiesen werden, dass auch unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Ausland zu jeder Zeit die Erfüllung der Schulpflicht gilt.

Anerkennung von Schulabschlüssen

Möglicherweise erlangte Schulabschlüsse können nur von der Zeugnisanerkennungsstelle anerkannt werden (https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html).

Noten aus den besuchten Auslandsschulen werden i.d.R. nicht übertragen.

Ansprechpartner

  • Auslandsaufenthalte allgemein: Frau J. Diermeier (Anfragen über das Elternportal)
  • Oberstufenkoordination: Frau I. Burger/ Frau U. Schmid
  • Latein (Latinum): Frau P. Schönborn
  • Individuelle Lernzeitverkürzung: Frau C. Hoos

Hilfreiche Links

Schülerstipendium „Botschafter Bayern“: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/746/botschafter-bayerns-stipendium-bietet-einblicke-in-die-kulturen-der-welt.html

Auslandsaufenthalt Antrag Formula Stand 10-2023

Verantwortlich für den Inhalt: J. Diermeier / Foto: Nareeta Martin auf www.unsplash.com

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Telefon: 089 – 922 99 69-0
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