Zugang zum Vertretungsplan für Schülerinnen und Schüler
- Jede/r Schüler/in ist trotz der digitalen Version wie bisher verpflichtet, nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages den Vertretungsplan auf einem der Bildschirme in der Schule zu lesen!
(Grund: Bei technischen Problemen mit der Online-Version muss den SchülerInnen der Vertretungsplan bekannt sein. Bei technischen Problemen gilt die letzte Version aus der Schule.)
- Jede/r Schüler*in ist zudem verpflichtet um 13.10 Uhr die letzte Version des Online-Vertretungsplanes zu lesen (für den Fall, dass der Unterricht bereits vor 13.10 Uhr endet).
- Der Vertretungsplan ändert sich i.d. Regel mehrmals täglich. Gültig ist immer der letzte veröffentlichte Plan.
- Vor dem Schulweg sollte um 7:30 Uhr im Online-Vertretungsplan geprüft werden, ob kurzfristig die Stunde entfällt.
- Der Online-Vertretungsplan ist unter dsbmobile.de abzurufen, oder über die Smartphone-App „DSB mobile“. Die Zugangsdaten werden gesondert per Elternportal bekannt gegeben.
- Das Verbot der Nutzung elektronischer Medien nach Art. 56 (5) BayEUG auf dem Schulgelände bleibt unverändert.
- Der Vertretungsplan ist ausschließlich zum schulinternen Gebrauch Es gelten die unterzeichneten Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien des Schulnetzes. Eine Weitergabe der Pläne an Dritte ist nicht gestattet und führt zur Sperrung des Nutzerzuganges.