Schulverfassung des WHG

Bildung ist keine Selbstverständlichkeit. Sie wird nur in wenigen Ländern dieser Erde für alle angeboten. Wir wollen diese Chance würdigen und nutzen.

I. Voraussetzungen für gute Schule und guten Unterricht

1) Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte des WHG fühlen sich gemeinsam für das Gelingen von Schule verantwortlich und sind sich dieser Verantwortung auch nach außen bewusst.

2) Wir begegnen einander mit Achtung, Anerkennung und Toleranz.

3) Unser Umgang miteinander ist durch einen ruhigen, freundlichen Umgangston, das Bemühen um offene, ehrliche Kommunikation und Höflichkeit bestimmt.

4) An unserer Schule dulden wir weder sprachliche noch körperliche Gewalt, weder Ausgrenzung noch psychischen Druck. Konflikte versuchen wir gewaltfrei und partnerschaftlich zu lösen.

5) Wir bemühen uns um ein Schulklima, das von Verantwortung, gegenseitiger Rücksichtnahme und Unterstützung geprägt ist. So wird das menschliche Miteinander, das Lernen, Lehren und Erziehen für alle Beteiligten leichter.

II. Aufgaben von Lehrkräften. Schülern und Eltern

1) Lehrkräfte, Schüler und Eltern tragen auf unterschiedliche Weise zum Gelingen von Schule bei:

a) die Lehrkräfte,

  • indem sie ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag gewissenhaft erfüllen.
  • indem sie die Schüler bestmöglich fördern und sich selbst als Lernende verstehen.

b) die Schüler und Schülerinnen,

  • indem sie ihr Wissen und Können erweitern.
  • indem sie ihr Lernen zunehmend eigenverantwortlich bestimmen.
  • indem sie zu einer offenen, sich selbst fordernden Lernhaltung finden.

c) die Eltern,

  • indem sie ihrem Kind Rückhalt geben.
  • indem sie es unterstützend begleiten und ihm angemessenen Freiraum geben.
  • indem sie die Bemühungen der Lehrkräfte unterstützen und mittragen.

2) Ein guter, erfolgreicher Unterricht setzt gewissenhafte Vorbereitungen voraus:

Sache der Lehrkraft ist es, einen interessanten und lehrreichen Unterricht zu planen und durchzuführen.

Sache des Schülers / der Schülerin ist es, die geforderten Vorarbeiten zu erledigen, die nötigen Hilfsmittel bereitzuhalten und aktiv am Gelingen des Unterrichts mitzuwirken. Dies gilt auch für Vertretungsstunden.

Sache der Eltern ist es darauf zu achten, dass die Schüler ihre häuslichen Arbeiten gewissenhaft erledigen, über das notwendige Arbeitsmaterial, einen Arbeitsplatz und genügend Arbeitszeit zu Hause verfügen sowie regelmäßig, pünktlich und gut vorbereitet im Unterricht erscheinen.

3) Kann eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen oder vereinbarte Termine nicht einhalten, ist eine rechtzeitige Entschuldigung notwendig. Den versäumten Stoff müssen die Schüler / Schülerinnen selbstständig nacharbeiten.

4) Alle Beteiligten sind verantwortlich für Ordnung, Sauberkeit und einen sorgsamen Umgang mit Sachwerten. Die Hausordnung muss eingehalten werden.

III. Grundsätze zum Umgang mit Verstößen gegen die Schulverfassung

Bei Konflikten oder Verstößen gegen diese Regelungen, wie sie im Zusammenleben in der Schule auftreten können, sollen über den Weg der Kommunikation Einsicht und Lösungen erzielt werden.

1) Bei Konflikten zwischen Schülern, Lehrkräften und Eltern soll ein Gespräch zwischen den unmittelbar betroffenen Personen stattfinden. Falls keine Einigung erzielt werden kann, soll eine von den Konfliktparteien akzeptierte Vertrauensperson als Streitschlichter hinzugezogen werden. Kann keine Verständigung erreicht werden, wird der Schulleiter eingeschaltet.

2) Auf Verstöße gegen die Regelungen unserer Schulverfassung folgen Maßnahmen, die

  • die Entwicklung des Einzelnen fördern,
  • den Beteiligten zur Einsicht in sein Fehlverhalten bewegen können,
  • es gegebenenfalls ermöglichen, eine Wiedergutmachung einzuleiten.

3) Wenn es die Situation erfordert, werden pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen angewendet.

IV. Inkrafttreten und Kenntnisnahme der Verfassung

Diese Schulverfassung tritt am 13. September 2005 in Kraft.
Sie wird jedem Schüler, jeder Schülerin, den Eltern und den Lehrkräften des WHG ausgehändigt. Sie ist als Aushang in der Aula und in den Klassenzimmern allgemein zugänglich. Zu Beginn eines jeden Schuljahres besprechen die Klassenleiter mit ihren Schülerinnen und Schülern gründlich und altersgerecht die Verfassung. Die Schüler und deren Erziehungsberechtigte sowie die Lehrkräfte sind aufgefordert, die Schulverfassung zur Kenntnis zu nehmen und ihren Teil zu deren Verwirklichung beizutragen.

Die Vereinbarung wurde vom Kollegium, der Schulleitung, der SMV und dem Elternbeirat erarbeitet.

München, den 13. September 2005

Verantwortlich für den Inhalt: Schulleitung | Stand: 10.09.2019

Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium
Elektrastr. 61
81925 München

Telefon: 089 – 922 99 69-0
Telefax: 089 – 922 99 69-39

E-Mail: an das Sekretariat

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